Typ: Wirtsgarten mit Prädikat
Kennzeichnend für den bayerischen Biergarten im Sinne der bayerischen Biergarten-Verordnung vom 20.April sind vor
allem zwei Merkmale:
· der Gartencharakter und
· die traditionelle Betriebsform, speziell die Möglichkeit, dort auch die mitgebrachte,
eigene Brotzeit unentgeltlich verzehren zu können, was ihn von sonstigen Außengaststätten unterscheidet.
Das Idealbild des Biergartens ermöglicht, unter großen Bäumen im Schatten zu sitzen. Insoweit bestehende Defizite können durch kleinere Anpflanzungen innerhalb der Anlage nur beschränkt kompensiert werden. Der Gartencharakter wird entweder durch eine auf dem Betriebsgelände selbst in erheblichem Umfang vorhandene Bepflanzung oder durch eine in der Umgebung in erheblichem Umfang vorhandene Bepflanzung bestimmt.
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